verbandsgemeinde kusel-altenglan

Pressemitteilung vom 11.3.2024


Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Verbandsgemeindeverwaltung Kusel-Altenglan möchte im Nachgang zur Pressemitteilung von Freitag, 08. März 2024 und im Hinblick auf verschiedene Berichterstattungen in dieser Sache zur Klarstellung über die nachfolgenden Themen informieren:

Der Verbandsgemeinderat und auch der Werkausschuss haben sich mit dem künftigen einheitlichen Entgeltsystem und mit den künftigen Entgelthöhen in mehreren Sitzungen sehr ausführlich beschäftigt. Der Grundsatzbeschluss zum Entgeltsystem und zu den wesentlichen Bestandteilen der neuen Satzungen wurde in der Sitzung am 24. März 2021 gefasst.

Die Beschlussfassung zur Höhe der künftigen Gebühren und Beiträge erfolgte zusammen mit den abschließenden Beschlüssen der Entgeltsatzungen in der Sitzung vom 12. Juli 2023. Die damals gefassten Beschlüsse erfolgten alle einstimmig, d. h. das Entgeltsystem und auch die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erarbeiteten Entgeltsätze wurden parteiübergreifend so mitgetragen. Die Entgelthöhen und die wesentlichen Eckdaten zur Kalkulation wurden in der Sitzung durch Vertreter des beauftragten Unternehmens sehr ausführlich vorgestellt. Kritische Nachfragen des Bürgermeisters, der Verwaltung und aus den Reihen des Verbandsgemeinderates, u. a. auch zur Richtigkeit der Kalkulation und zur Höhe der kalkulierten Entgelte, wurden durch die Wirtschaftsprüfer plausibel beantwortet. Ein direkter Vergleich mit den alten Sätzen in Kusel oder in Altenglan war aufgrund der Zusammenführung sowie aufgrund des neuen Systems nicht ohne weiteres möglich.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hat die Bescheide nun auf Grundlage und in Umsetzung der damaligen Beschlussfassung verschickt.

Richtig ist, dass es auch nach der Beschlussfassung Rückfragen zur Kalkulation und zur Höhe des wiederkehrenden Beitrages im Bereich des Niederschlagswassers gab. Diese Rückfragen und Anmerkungen hatte die Verwaltung kurzfristig Ende Juli 2023 aufgegriffen und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Überprüfung und Stellungnahme aufgefordert. Die Ergebnisse der Überprüfung und die schriftliche Stellungnahme der Wirtschaftsprüfer lagen anschließend vor und wurden im Werkausschuss in der Sitzung vom 28. September 2023 bekanntgegeben. Die schriftliche Stellungnahme wurde als Sitzungsvorlage verteilt. Darin wurde erläutert, worin die Steigerung der Entgelte begründet ist. Der Fehler in der Kalkulation wurde zum damaligen Zeitpunkt durch die Wirtschaftsprüfer offensichtlich nicht erkannt.

Aufgrund der sehr zahlreichen kritischen Gespräche in dieser Sache und auch aufgrund der Diskussionen in der Werkausschusssitzung vom 27. Februar 2024 wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft von der Verwaltung ein weiteres Mal zur eingehenden Kontrolle und Nachrechnung der erstellten Kalkulation aufgefordert. Diese erneute Überprüfung führte dann zu dem Ergebnis, dass die Wirtschaftsprüfer einen bisher nicht erkannten und von ihnen selbst verursachten Fehler in den Berechnungsdateien entdeckt haben. Im Rahmen eines Erläuterungsgespräches am 07. März 2024 räumte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den Fehler ein und teilte mit, uneingeschränkt zu diesem Fehler zu stehen und den der Verwaltung den entstandenen materiellen Schaden zu ersetzen.

Der Bürgermeister und die Verwaltung haben alle Anfragen und Kritik in dieser Sache immer sehr ernst genommen und sind diesen auch unverzüglich nachgegangen. Letztlich musste man bisher in gutem Glauben annehmen, dass die durch das renommierte Unternehmen erstellte und auch schon nachgeprüfte Kalkulation korrekt erstellt wurde. Zumal die Verbandsgemeinde bereits in den letzten Jahren mit dem Wirtschaftsprüfungsunternehmen stets erfolgreich und immer problemlos im Bereich der Jahresabschlussprüfungen zusammengearbeitet hat.

Alle Beteiligten arbeiten nun mit Nachdruck an der Bereinigung des Fehlers, sodass nach erneuter Beratung und Beschlussfassung im Verbandsgemeinderat die berichtigten Bescheide erlassen werden sollen.

Wir bitten Sie an dieser Stelle nochmals um Verständnis für diese Situation, die wir uns sicherlich alle so nicht gewünscht haben.

Letztlich müssen wir alle uns aber klar verdeutlichen, dass es hier mit Wasser und Abwasser um einen für uns alle sehr wichtigen Bereich der Daseinsvorsorge geht, der jetzt und auch in Zukunft leider nicht zum Nulltarif betrieben und erhalten werden kann. Und ein Abrechnungssystem zu finden, mit dem jeder vollumfänglich glücklich ist, wird wohl auch unmöglich sein.

Da derzeit leider sehr viele Kommentare und Anschuldigungen in dieser Sache auch die involvierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreffen, bitte ich Sie an dieser Stelle um Nachsicht und hoffe auf den künftigen Verzicht von unsachlichen und unangebrachten Kommentaren gegenüber der Verwaltung und allen anderen Beteiligten. Ich möchte an dieser Stelle auch betonen, dass ich mich hier voll und ganz vor die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stelle, die allesamt einen sehr professionellen Job machen.

Herzlichen Dank dafür!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stefan Spitzer
Bürgermeister

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