Verbandsgemeinde kusel-altenglan

Pressemitteilung vom 8.3.2024


Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wir möchten Sie an dieser Stelle über eine wichtige aktuelle Entwicklung im Bereich der Gebühren und Beiträge für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan informieren!

Die von der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan mit der Erstellung der Entgeltkalkulation beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat auf nochmalige Nachfrage der Verwaltung am Donnerstag, 07. März 2024 einen durch die Wirtschaftsprüfer verursachten Fehler bei der Berechnung der Entgelthöhen im Bereich der Abwasserbeseitigung eingestanden. Es handelt sich dabei um einen Fehler in der mathematischen Berechnung, der für die Verwaltung und auch die Vertreter der politischen Gremien im Vorfeld nicht erkennbar war. Die von der Verwaltung gelieferten Daten waren alle korrekt erarbeitet und geliefert, es lag also kein Fehler auf Seiten der Verbandsgemeinde vor.

Aus diesem Grunde erfolgte die Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates im Jahr 2023 zur Festsetzung der Höhe von Gebühren und Beiträge auf einer fehlerhaften Grundlage.

Die Entgeltkalkulation wird nun korrigiert und es erfolgt eine erneute Beratung und Beschlussfassung über die künftige Höhe der Entgelte für Wasser und Abwasser im Verbandsgemeinderat.

Die in den Ortsgemeinden verschickten Veranlagungsbescheide werden daher in den nächsten Wochen alle wieder aufgehoben und nach Festlegung der neuen Entgeltsätze erhalten die Bürgerinnen und Bürger neue, korrigierte Bescheide. Die Einlegung von Widersprüchen alleine aufgrund der Höhe der Gebühren und Beiträge ist daher nicht erforderlich. In der Stadt Kusel wurden bisher noch keine Bescheide verschickt, weshalb die Problematik in diesem Bereich nicht besteht. Hier ergehen zu gegebener Zeit die korrekten Bescheide.

Hinweisen möchten wir darauf, dass der Fehler nur die Höhe der Entgelte betrifft, nicht das Entgeltsystem und die Satzungen. Diese sind nicht fehlerhaft und wurden unter Berücksichtigung der Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes und der ständigen Rechtsprechung gewissenhaft erarbeitet. Aufgrund der vielen bei der Verwaltung eingehenden Fragen möchten wir hier nochmal auf die Infobriefe 1 bis 8 mit allgemeinen Erläuterungen zum Entgeltsystem hinweisen, die über die Internetseite der Verwaltung www.vgka.de eingesehen werden können.

Die gute Nachricht, die hier an die Bürgerinnen und Bürger mitgeteilt werden kann:

Nach erster Einschätzung werden sich die Entgelte im Bereich der Abwasserbeseitigung spürbar verringern, die Zahllast wird sich im Vergleich zu den vormals kalkulierten Entgelten also in den meisten Fällen deutlich reduzieren!

 

Wir möchten uns an dieser Stelle für den Unmut entschuldigen, der letztlich durch den Fehler der Wirtschaftsprüfer entstanden ist. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat der Verbandsgemeinde bereits zugesichert, für den bei der Verwaltung entstandenen Schaden aufzukommen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stefan Spitzer
Bürgermeister

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