Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
aufgrund der Regelungen der 29. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz gilt für alle Besucherinnen und Besucher von öffentlichen Einrichtungen, welche weder vollständig geimpft, noch genesen sind, ab sofort die Testpflicht.
Vor diesem Hintergrund ist die Zugänglichkeit zu den Verbandsgemeindeverwaltungen des Landkreises Kusel für nicht vollständig geimpfte oder genesene Personen nur noch nach Vorlage eines Nachweises über ein negatives Testergebnis möglich. Hierbei darf der Testnachweis nicht älter als 24 Stunden, bzw. 48 Stunden bei einem PCR-Test, sein.
Um dieser gesetzlichen Anforderung Rechnung zu tragen, ist eine entsprechende Kontrolle vor dem Betreten des Rathauses notwendig. Halten Sie zu diesem Zwecke bitte den Nachweis über Ihren G-Status (geimpft/genesen oder Testergebnis), sowie Ihren Personalausweis bereit.
Zur kontrollierten Umsetzung dieser Maßgaben sind die Eingangstüren an den Verwaltungsgebäuden grundsätzlich geschlossen und der Eintritt kann erst nach der Kontrolle des G-Status ermöglicht werden. Nutzen Sie zu diesem Zwecke bitte die sich im jeweiligen Eingangsbereich befindlichen Klingel.
Aus diesem Grunde bitten wir sie herzlich darum, Ihre amtlichen Angelegenheiten, sofern möglich, bis auf weiteres, telefonisch oder elektronisch, zu erledigen.
Sollte für die Bearbeitung Ihres Anliegens der Besuch bei der Verbandsgemeindeverwaltung unumgänglich sein,
so ist hierzu im Vorfeld ein Termin zu vereinbaren.
Die Bearbeitung Ihres Anliegens ohne vorherige Terminvereinbarung kann insofern nicht garantiert werden.
Eine Liste unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den jeweiligen Aufgabengebieten und Kontaktdaten können Sie hier einsehen. Alternativ stehen wir Ihnen unter der allgemeinen Rufnummer 06381/6080 – 0 gerne zur Verfügung.