Bekanntgabe Auslage Plan vor Beschlussfassung


Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde den Mitgliedern des Ortsgemeinderates am 05.03.2020 vorgelegt. Gemäß § 97 Abs. 1 GemO liegt dieser Entwurf bis zur Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme durch die Einwohner öffentlich aus.

Die Einsichtnahme kann während der allgemeinen Dienststunden in der Verbandgemeindeverwaltung Kusel-Altenglan, Marktplatz 1, 66869 Kusel – Standort Altenglan, Zimmer A-EG 09, erfolgen.

Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes oder seiner Anlagen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab der Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingereicht werden.

 

Rammelsbach, den 05.03.2020

Thomas Danneck

Ortsbürgermeister

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