Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
entsprechend der allgemeinen Lockerungen hinsichtlich der Zugänglichkeit zu öffentlichen Einrichtungen sind unsere Rathäuser ab sofort für den allgemeinen Publikumsverkehr wieder zugänglich. Um den Anforderungen des Infektionsschutzes Rechnung zu tragen, sind jedoch einige Rahmenbedingungen zu beachten. Um diesen Maßgaben gerecht werden zu können, ist es notwendig einen „kontrollierten Einlass“ zu gewährleisten.
Der Ablauf des kontrollierten Einlasses gestaltet sich wie folgt:
- Nachdem Sie die Klingel an der Eingangstür des Rathauses betätigt haben, werden Sie von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der Zentrale in Empfang genommen.
- Diese/r nimmt ihr Anliegen auf und informiert die oder den zuständige/n Sachbearbeiter/in.
- Nachdem Sie sich die Hände desinfiziert haben, bieten wir Ihnen bis zur Ankunft der Sachbearbeiterin/ des Sachbearbeiters Stühle im Eingangsbereich an.
- Der Sachbearbeiter oder die Sachbearbeiterin werden Sie dort abholen und stehen Ihnen zur Bearbeitung Ihres Anliegens im Büro zur Verfügung.
- Nach Erledigung Ihres Anliegens werden Sie von der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter wieder an die Ausgangstür des Rathauses geleitet.
Der Zutritt zum Verwaltungsgebäude ist nur noch mit Mund-und Nasenschutz sowie nach vorheriger Desinfektion der Hände gestattet.
Da die Verfügbarkeit der zuständigen Mitarbeiterin oder des zuständigen Mitarbeiters und die sich daraus für Sie ergebende Wartezeit ohne Termin nicht vorherbestimmt werden kann, ist eine vorherige Terminvereinbarung im beiderseitigen Interesse sehr zu empfehlen.
Eine Liste unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den jeweiligen Aufgabengebieten und Kontaktdaten können Sie hier einsehen. Alternativ stehen wir Ihnen unter der allgemeinen Rufnummer 06381/6080 – 0 zur Verfügung.
Im Voraus schon vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Stefan Spitzer
Bürgermeister