Allgemeine Informationen der Verbandsgemeindeverwaltung Kusel-Altenglan zur Schöffenwahl 2023
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen sowie die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die fünfjährige Amtsperiode von 2024 bis einschließlich 2028 gewählt. Gesucht werden Frauen und Männer, die am Amtsgericht Kusel und am Landgericht Kaiserslautern als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die jeweiligen Ortsgemeindevertretungen innerhalb der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan erstellen hierbei die Vorschläge für die Schöffinnen / Schöffen, während der Jugendhilfeausschuss die Jugendschöffinnen / Jugendschöffen bestimmt; letzteres erfolgt in der Zuständigkeit des Landkreises Kusel.
Die jeweiligen Ortsgemeinden schlagen hierbei mindestens doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffinnen / Schöffen benötigt werden. Der Vorschlag/die Vorschläge erfolgen als Beschluss der jeweiligen Ortsgemeinderäte; die entsprechende Ratssitzung findet in einem Zeitraum von April bis Ende Juni 2023 statt.
Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in einer der Ortsgemeinden innerhalb der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden.
Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Weitergehende Informationen zum Aufgaben- und Verantwortungsbereich sowie zu den persönlichen Anforderungen einer Schöffin / eines Schöffen können auf der Webseite www.schoeffenwahl.de eingesehen werden.
Interessierende können sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Kusel-Altenglan, Fachbereich 1, Marktplatz 1, 66869 Kusel,
oder
bei der jeweiligen Ortsgemeinde bewerben.
Ein Formular kann hier heruntergeladen werden.