Bei der VERBANDSGEMEINDE KUSEL-ALTENGLAN, Landkreis Kusel, ist die Stelle
der/des
hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters (m/w/d)
wegen Ablauf der Amtszeit zum 1. Januar 2026 neu zu besetzen. Der derzeitige Stelleninhaber wird kraft Gesetz aus dem Dienst ausscheiden.
Zur Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan gehören seit der Fusion der beiden ehemaligen Verbandsgemeinden Kusel und Altenglan am 1. Januar 2018 (aufgrund der zweiten Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform in RLP) die Stadt Kusel und 33 Ortsgemeinden mit rund 23.500 Einwohnern einschließlich der nicht meldepflichtigen Angehörigen der Stationierungsstreitkräfte und deren Familienangehörigen. Hauptsitz der Verbandsgemeinde-verwaltung ist die Stadt Kusel. Ein weiteres Rathaus als Zweigstelle befindet sich in der Ortsgemeinde Altenglan.
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister (m/w/d) wird am 25. Mai 2025 durch die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan für eine Amtszeit von 8 Jahren nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl direkt gewählt (Urwahl). Erhält bei dieser Wahl keine Bewerberin oder kein Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so findet am Sonntag, dem 15. Juni 2025 zwischen den beiden Bewerberinnen/Bewerbern eine Stichwahl statt, die bei der ersten Wahl die höchste Stimmenzahl erhalten haben.
Wählbar zur Bürgermeisterin bzw. zum Bürgermeister ist gemäß § 53 Abs. 3 der Gemeindeordnung, wer
- Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist,
- am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist,
- sowie die Gewähr dafür bietet, dass sie oder er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Nicht gewählt werden kann, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Es erfolgt eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit. Die Besoldung erfolgt entsprechend der Kommunalbesoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz nach der Besoldungsgruppe B3 eingestuft. Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung gezahlt.
Die Ausschreibung richtet sich an engagierte, zielstrebige und verantwortungsbewusste Persönlichkeiten, die mit den verbandsangehörigen Gemeinden und Entscheidungsgremien vertrauensvoll zusammenarbeiten und die Verwaltung als modernes, wirtschaftliches und bürgernahes Dienstleistungsunternehmen führen werden.
Im Falle der Wahl sollte Bereitschaft bestehen, dass die Bewerberin/der Bewerber ihren/seinen Wohnsitz in der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan begründet.
Neben der beamtenrechtlich notwendigen Bewerbung ist zur Teilnahme an der Wahl die Einreichung eines förmlichen und termingerechten Wahlvorschlages als Einzelbewerberin/Einzelbewerber oder durch eine Partei bzw. Wählergruppe erforderlich. Das Verfahren richtet sich nach den Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes Rheinland-Pfalz. Die Frist zur Einreichung des Wahlvorschlages läuft am 48. Tag vor der Wahl, das ist der 7. April 2025, 18.00 Uhr ab (Ausschlussfrist).
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen, die bis spätestens 17. März 2025 im Staatsanzeiger, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan („Wochenblatt“) sowie im Internet unter www.vgka.de, öffentlich bekannt gemacht wird.
Mit der Bewerbung kann gleichzeitig das Einverständnis erteilt werden, dass politischen Parteien und Wählergruppen die eingegangene Bewerbung bekannt gegeben und Einsicht in die weiteren Unterlagen der Bewerbung gewährt wird. Ein solches Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf die Ordnungsmäßigkeit der eingereichten Bewerbung keinen Einfluss.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Führungszeugnis, Übersicht über den beruflichen Werdegang usw.) werden erbeten bis zum 30. März 2025 (keine Ausschlussfrist) an die Verbandsgemeindeverwaltung Kusel-Altenglan, zu Händen des aktuellen Bürgermeisters Herrn Dr. Stefan Spitzer, Marktplatz 1, 66869 Kusel.