Vom Schreibtisch des Bürgermeisters
Der Haushalt der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan 2022
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 30. Juni 2022 den Haushalt der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan einschließlich der Wirtschaftspläne der Verbandsgemeindewerke einstimmig beschlossen. Die Kreisverwaltung Kusel hat den Haushalt mit Schreiben vom 22.08.2022 genehmigt.
Mit dieser Veröffentlichung komme ich meiner Pflicht nach Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, umfassend über das Geschehen in unserer Verbandsgemeinde zu unterrichten, wie es die Gemeindeordnung vorschreibt. Sollten Sie zu einzelnen Sachverhalten Fragen haben oder ergänzende Auskünfte wünschen, so stehe ich Ihnen als Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung.
Vorbemerkungen
Coronakrise
Das von allen erhoffte Ende der Coronapandemie hat sich leider nicht bewahrheitet. Nachdem die vierte Welle im Frühjahr abebbte, bleiben die Inzidenzen nach wie vor hoch. Es muss damit gerechnet werden, dass die bekannten Gefahren wieder deutlicher zum Vorschein treten, dass im kommunalen Bereich Pandemie bedingte Mehrausgaben und Einnahmeausfälle wiederkommen können. Mit den bisher bekannten nachteiligen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte muss in diesem Fall gerechnet werden.
Ukrainekrieg
Die Auswirkungen des Ukrainekriegs sind allenthalben zu spüren – im gesellschaftlichen Umfeld mit hohen Spritpreisen an der Zapfsäule, dass wir im Rahmen einer hohen Hilfsbereitschaft für die Ukraine Kriegsflüchtlinge bei uns aufnehmen, große Spendenbereitschaft und Hilfstransporte seien ebenfalls genannt. Der Ukrainekrieg wirkt sich nun auch negativ auf die kommunalen Haushalte aus. Durch die Verteuerung von Öl und Gas und indirekt von Strom müssen wir in diesem Jahr mehr Geld für die Betriebskosten öffentlicher Gebäude und Einrichtungen einplanen. DGHs, Rathäuser, Schulen, KiTas, Bibliotheken, Kultur- und Festhallenhallen, Schwimmbäder sind hiervon beispielsweise betroffen.
Ein weiteres Thema sind Materialpreissteigerungen und Lieferengpässe. Wir stellen fest: Angebote verteuern sich, Handwerker bieten Tagespreise für Material, Termine können wegen fehlender Teile nicht eingehalten werden. Die hohen Rohstoff- und Energiepreise haben die Inflation ansteigen lassen. Die Notenbanken und Finanzmärkte reagieren. Die Zinsen steigen gegenwärtig wieder und die Phase eines historischen Zinstiefs scheint vorbei. In der Konsequenz werden auch die öffentlichen Haushalte mit höheren Zinsen konfrontiert. Dies ist umso mehr ein Problem und eine zusätzliche finanzielle Belastung für Kommunen mit defizitären Haushalten, wie dies in unserer Verbandsgemeinde der Fall ist.
Defizitäre Lage der kommunalen Haushalte
Seit den letzten Haushaltsberatungen hat sich an der schwierigen Haushaltssituation der Gemeinden in der Verbandsgemeinde nichts Grundlegendes geändert. Einen ausgeglichenen Haushalt kann keine unserer Gemeinden vorweisen. Nach wie vor stellen wir fest, dass die Finanzausstattung – bestehend aus Steuereinnahmen und allgemeinen und zweckgebundenen Zuweisungen wie auch Gebühreneinnahmen – nicht ausreichen, um in der Planung einen ausgeglichenen Haushalt darzustellen. Auch drücken die hohen Liquiditätskredite. Dies gilt insbesondere auch für das Haushaltsjahr 2022.
Ausblick
Ab dem kommenden Jahr 2023 wird sich der Kommunale Finanzausgleich ändern. Zur Umsetzung höchstrichterlicher Urteile hatte das Land die Aufgabe diesen zu reformieren und neu zu strukturieren. So muss der Kommunale Finanzausgleich bis zum 01. Januar 2023 neu geregelt werden. Dessen Neufassung sieht einen grundlegenden Systemwechsel vom sogenannten Steuerverbundsystem zu einem bedarfsorientierten Ausgleichssystem vor und garantiere somit eine Mindestfinanzausstattung der Kommunen durch das Land. Der entsprechende Gesetzentwurf liegt vor und wird im Herbst in die parlamentarischen Beratungen gehen. Dies bedeutet ab dem kommenden Jahr einen Systemwechsel. Verlässliche Aussagen und Prognosen über die Auswirkungen und haushalterischen Effekte können noch nicht gemacht werden. Es bleibt zu hoffen, dass unsere Gemeinden und die Verbandsgemeinde durch die Reform finanziell besser gestellt werden. Die Parameter und Faktoren werden sich ändern, so dass ein Vergleich mit dem oder den Vorjahren schwierig sein wird.
Zum Zweiten können wir im Hinblick auf die vorhin erwähnten hohen Kassenkredite vermelden, dass das Land angekündigt hat die Hälfte der Schulden aus Kassenkrediten zu einem bestimmten Stichtag zu übernehmen. Dies wäre neben dem Instrument des Zinssicherungsschirms eine wirkungsvolle Maßnahme, die zusammen mit der Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs gerade die öffentlichen Haushalte in unserem strukturschwachen Raum entlasten würde. Es ist zu erwarten, dass es eine breite parlamentarische Mehrheit im Rheinland-Pfälzischen Landtag geben wird, so dass ich davon ausgehe, dass diese Teilentschuldung kommt.
Ziele des vorliegenden Haushalts
Mit dem vorliegenden Haushalt wird der finanzielle Rahmen für die Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan 2022 abgesteckt. Die im Haushalt abgebildeten Ziele sind:
- Die VG-Fusion und das Zusammenwachsen weiter voranzutreiben, denn unsere Verbandsgemeine befindet sich noch immer im Fusionsprozess
- Wichtige Zukunftsinvestitionen in kommunale Infrastruktur mit Schwerpunkten Schulen, KiTas, Brandschutz, Wirtschafts- und Tourismusförderung sicherzustellen - und
- Eine leistungsfähige Verwaltung weiterzuentwickeln
- Dabei die Höhe der Verbandsgemeindeumlage auf 42 Punkte zu senken
Inhaltliche Anmerkungen
Der Haushalt 2022 ist nicht ausgeglichen. Bei Aufwendungen von rund 24.107 Mio. Euro schließt der Ergebnishaushalt mit einem geplanten Defizit von rund 402 000 Euro ab.
Der Finanzhaushalt mit einem positiven Saldo laufender Einzahlungen und Auszahlungen in Höhe von rund 460 000 Euro zeigt nach Abzug der ordentlichen Tilgungen einen Fehlbetrag von rund 707 000 Euro auf, der damit höher als zuletzt ausfällt.
Verbandsgemeindeumlage
Der Umlagesatz der VG- Umlage wird mit 42 Punkten gegenüber den Vorjahren leicht um einen Punkt reduziert. Der Umlagebedarf (46,8%) liegt dem zu Folge höher als die tatsächlich erhobenen (42%). Gründe dafür, den Umlagesatz trotzdem anzupassen sind folgende:
- Nachdem bereits die Kreisumlage angehoben worden ist, stellte sich die Frage, ob im Rahmen der zweistufigen Gemeindeebene – Gemeinden und Verbandsgemeinde – Defizite nicht auch entsprechend angemessen in der zweistufigen Gemeindeebene verteilt werden sollten.
- Eine weitere Erhöhung der Umlagebelastung der Gemeinden war aus unserer Sicht wenn irgend möglich zu vermeiden.
- Ein Blick in andere Nachbarverbandsgemeinden zeigte, dass dort schon seit mehreren Jahren mit weitaus höheren Defiziten geplant wird, die im Rahmen der Haushaltsdurchführung wieder aufgefangen werden sollen.
- Die durchschnittliche Umlagehöhe von Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz lag zuletzt bei 34 – 35 Punkten.
- Deshalb muss man kritisch hinterfragen, welche Umlagehöhe tatsächlich notwendig ist. Dies treibt mich schon in den letzten Jahren um und stellt einen permanenten Diskurs dar.
- Mehrere Haushaltsbesprechungen mit der Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Kusel führten schließlich zum vorgetragenen Ergebnis die Verbandsgemeindeumlage in 2022 auf 42 Punkte festzulegen.
Ich darf abschließend zu diesem Thema anmerken, dass ein wichtiger Grund, wenn nicht der wichtigste, für die Verbandsgemeindefusion darin bestand, anzustreben die Umlagebelastung der Ortsgemeinden zu reduzieren. Dies ist geschehen von zuerst 44 auf 43 Punkte und jetzt nochmals um einen Punkt. Dies war mir auch als Signal besonders wichtig, bei allen Krisen, die uns gegenwärtig erheblich beschäftigen, die Gemeinden in der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan in diesem Jahr nicht durch insgesamt höhere Umlagen zu belasten.
Bevölkerungsentwicklung
Auch positiv zu vermerken ist die Bevölkerungsentwicklung der letzten drei Jahre. Denn sie pendelt zwischen ca. 23 100 und 23 300 – im Moment zwar näher bei 23 100 - was bedeutet, dass wir von einer Stagnation sprechen können, der Abwärtstrend vorvergangener Jahre hat sich nicht weiter fortgesetzt. (30.06. des Vorjahres): 2019 23307, 2020 23259, 2021 23099, 2022 ebenfalls 23099
Verbesserung der Umlagegrundlagen und Eckwerte des Kommunalen Finanzausgleichs
Positiv vermerken möchte ich auch, dass sich die Eckwerte des kommunalen Finanzausgleichs und die Umlagegrundlagen gegenüber dem Vorjahr 2021 verbessert haben. So ist auf der Einnahmeseite die Steigerung der Umlagegrundlagen um 478 tsd. Euro auf 23.079 Mio. Euro festzustellen. Der Wert eines Umlagepunktes erhöhte sich damit um ca. 4800 Euro auf 230 790 Euro.
Betrachten wir noch die Eckdaten des kommunalen Finanzausgleichs. Bedingt durch die Reduzierung der Verbandsgemeindeumlage um einen Punkt und der fast in der Höhe gleichen Schlüsselzuweisungen B
für die Verbandsgemeinde ist der Wert mit einer Verschlechterung um ca. 37 tsd. Euro bzw. 0.16 Punkten fast gleichgeblieben. Und dies trotz der Erhöhung der Kreisumlage um 0,75 Punkte auf 43.75, die auch von der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan zu zahlen ist.
Vergnügungssteuer
Die originäre Steuereinnahmequelle der Verbandsgemeinde, die Vergnügungssteuer, soll wieder auf den Wert von 2019 ansteigen. Gaststätten, Kneipen und Spielcenter haben wieder im gewohnten Maße geöffnet. Die Verbandsgemeinde erwartet deshalb Steuereinnahmen in Höhe von 300 000 Euro.
Eine weitere wichtige Größe: der Liquiditätskreditrahmen der Einheitskasse
Im vergangenen Jahr hatte ich angekündigt, dass der Kassenkreditrahmen in 2022 gesenkt werden könnte. Aufgrund der Ablösung des Anteils Vitalbad und unter Berücksichtigung der Neuverschuldung kann der Kassenkreditrahmen um 8 Mio. auf 56 Mio. gesenkt werden. Der Anteil der VG beträgt rd. 6,7 Mio. Euro
Erläuterungen zu den verschiedenen Aufgabengebieten und der Ausgabenseite
Personalkosten
Den bedeutendsten Faktor auf der Ausgabenseite stellen die Personalkosten dar. Auf der Grundlage des abgestimmten Stellenplans sind 210,41 Stellen zugrunde gelegt. Der Stellenplan erhöhte sich zum Vorjahr um ca.22 Stellen. Mehrbedarfe ergaben sich neben KiTas (ca. 10 Stellen) und Schulen, Sport- und Freizeitbad Altenglan (ca. 7 Stellen) auch in der Verwaltung beispielsweise im Bereich Hochbau, KiTas/Schulen, GIS/Kanaldatenbank mit je einer zusätzlichen Stelle und Aufstockungen bei der Zentralen Vergabestelle und dem Projektmanagement.
Die Höhe der Personalkosten beträgt insgesamt 14.395 Mio. Euro (incl. Versorgungsaufwendungen)
Mir ist es wichtig darauf hinzuweisen, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum allergrößten Teil in der Region leben und dass diese Summe deshalb zum großen Teil wieder in der Region ausgegeben wird, damit insgesamt unserer Region zu Gute kommt.
Betrachten wir nun den Personalkosten-Nettoaufwand, also den Aufwand nach Abzug aller Kostenerstattungen und ohne Versorgungsaufwendungen für Beamte. Hier sinken die Kosten im Vergleich zum vorigen Jahr um ca. 100 tsd. Euro und erreichen mit 8.298 Mio. Euro fast wieder den Wert von 2020. Verwaltungskostenbeiträge der Eigenbetriebe, von Abwasserzweckverband und Vitalbad in Höhe von 1.162 Mio. Euro sind ebenfalls berücksichtigt.
Investitionen
Es sind an Neuinvestitionen 6.355 Mio. Euro vorgesehen. Diese gliedern sich auf in Verwaltung 202.370 Euro (3.24%), KiTas 1.442 Mio. Euro (23,12%), Schulen 2.626 Mio. Euro (42,1%), Brandschutz 762 tsd. Euro (12,22%), Vitalbad und Freizeitbad 12.700 Euro (0,2%) sowie Wirtschafts- und Tourismusförderung 1.192 Mio. Euro (19,12%). Hierfür sind Kreditneuaufnahmen in Höhe von 3.045 Mio. Euro erforderlich. Die Verschuldung wird sich damit voraussichtlich auf 26.382 Mio. Euro erhöhen. (geplant zum 31.12.2021 waren ca. 26 Mio. Euro, tatsächlicher Stand war aber bei knapp 19 Mio.)
Haushaltsausgabereste in Höhe von 6.545 Mio. Euro stehen ebenfalls zur Finanzierung zur Verfügung.
Als Beispiele für größere Investitionsmaßnahmen seien genannt:
Investitionen in unsere Schulen
Die Gymnastikhalle der Realschule Plus Altenglan im Bundesprogramm wird dieses Jahr begonnen und ist ausfinanziert, die Sporthalle der Grundschule Pfeffelbach wurde leider nicht in das Förderprogramm aufgenommen,
d.h. Fördermöglichkeiten werden weiter geprüft, Planungskosten in Höhe von 50 tsd. Euro sind hierfür vorgesehen.
Um auch unter hohen Coronainzidenzen in den Grundschulen den Unterricht sicherzustellen sollen sogenannte RLT-Anlagen zur Reinigung der Luft in allen Klassenzimmern eingebaut werden. 1,3 Mio. Euro sind hierfür vorgesehen.
Die Realschule Plus Altenglan erhält zur Verbesserung des pädagogischen Angebots ein offenes Klassenzimmer und ein Tartan-Kleinspielfeld, wofür Planungskosten eingestellt sind. Für die Realschule Plus Kusel, die ein Miroslav-Klose-Stadion erhalten hat, sind in 2022 lediglich 49 tsd. Euro für investive Maßnahmen vorgesehen.
Die energetische Sanierung der Grundschule Rammelsbach wird fortgesetzt.
Investitionen in unsere KiTas
Unsere KiTas werden ständig den neuen Vorgaben pädagogischer und baulicher Art angepasst. Investitionen sowie Betriebs- und Personalkosten wurden im Rahmen der Arbeitskreise mit den Ortsgemeinden besprochen und die Ansätze entsprechend übernommen. Auf der Agenda und damit auch im HH 2022 verankert sind der Neubau KiTa Ulmet und die Erweiterung der KiTa Neunkirchen jeweils mit Planungskosten.
Investitionen in unsere Feuerwehr
Wichtig ist weiterhin die Umsetzung des Feuerwehrfahrzeugkonzepts. In Beschaffung durch den Kreis ist ein RW1 für Altenglan – hier zahlen wir unsren Kostenanteil, ein ELW 1 für Altenglan und ein KLF für Körborn sind in diesem Jahr restfinanziert. Daneben haben wir Restfinanzierungen für weitere bereits in die Wege geleitete Beschaffungen. Neu hinzugekommen ist die Anschaffung von Feuerwehreinsatzbekleidung für ca. 500 Feuerwehrfrauen und Männer – insgesamt eine halbe Mio. Euro. Eine Haushaltsermächtigung für die Folgejahre stellt die Beschaffung auch in den kommenden Jahren sicher.
An Feuerwehrgerätehäusern stehen auf der Agenda weiterhin Konken,
Kusel, Blaubach und Bosenbach, die entweder schon in Planung sind oder deren Planung begonnen werden sollen. Neu zu betrachten sein wird das Feuerwehrgerätehaus Rammelsbach.
Investitionen im Bereich Wirtschaftsförderung
Als wichtigste Maßnahme ist die Erschließung des Gewerbegebiets Schellweiler-Ehweiler zu nennen. Denn nachdem sich die abschließende Belegung unseres Konker Gewerbegebietes abzeichnet - bisher begleitet von ca. 500 Arbeitsplätzen - muss die Entwicklung weitergehen. Dies bedeutet, dass die Erschließung des Gewerbegebiets Schellweiler-Ehweiler vorangetrieben wird, dass in diesem Jahr Mittel von über 1 Mio. Euro hierfür eingeplant wurden. Wir begleiten ebenfalls weiterhin die Entwicklung des Gewerbegebiets Reichweiler.
Die Planungen zur Etablierung eines Kreativzentrums, um Ansiedlungsmöglichkeiten für neue oder in Gründung befindliche kleine Firmen zu schaffen, sind weit fortgeschritten. Ein diesbezüglicher Bauantrag wurde gestellt.
Wichtig in diesem Kontext auch unsere Bewerbung Leaderregion Westrich-Glantal, die 3,2 Mio. Euro an Zuschüssen bei 25%igem Eigenanteil an den Maßnahmen beinhaltet. Dies ergibt ca. 4 Mio. Euro an Investitionssumme. Ein möglicher Zuschlag müsste in 2022 erfolgen.
Wir kümmern uns als Verwaltung ebenfalls um das Kreisprojekt Glasfaserausbau graue Flecken. Unserer Wirtschaftsförderung ist es gelungen 24 Gemeinden in den eigenwirtschaftlichen Ausbau mit UGG aufzunehmen.
Besondere Unterhaltungsaufwendungen
Den Bereich der Besonderen Unterhaltungsaufwendungen möchte ich nur streifen. Denn es ist selbstverständlich für die Verbandsgemeinde, dass unsere Rathäuser, Feuerwehrgerätehäuser, KiTas, Schulen, Schwimmbad sowie diesbezügliche Planungen auch im Haushalt abgebildet werden. Wir wenden hierfür in diesem Jahr 1.213 Mio. Euro auf. Darüber hinaus stehen noch Haushaltsausgabereste von ca. 174 tsd. Euro zur weiteren Verfügung.
Verlustausgleich für unsere Schwimmbäder, das Sport- und Freizeitbad Altenglan und das Vitalbad
Die geplanten Fehlbeträge im Haushalt belaufen sich für unseren hälftigen Anteil an der Vitalbad GmbH auf rund 490 000 Euro und für Altenglan auf knapp 546 000 Euro. Die Personalausstattung in Altenglan musste aufgrund von gesetzlichen Vorgaben erhöht werden, so dass hier gegenüber den vergangenen Jahren höhere Personalkosten einfließen. Für beide Bäder gilt, dass nach zweijährigen Corona-bedingten z.T. deutlichen Einschränkungen des Badebetriebs in 2022 wieder mit einem normalen Badejahr geplant wird. Vor diesem Hintergrund sind Personal- und Betriebskosten wie auch die zu erwartenden Einnahmen kalkuliert. Die ersten Wochen der Freibadsaison zeigen deutlich, dass unsere Bevölkerung den Badespaß gerne annimmt, wir können von einem guten Besuch sprechen. Trotzdem fließen mehr als zwei Umlagepunkte in die Bäder. Für die kommende Freibadsaison 2023 muss für Altenglan aus meiner Sicht auch aufgrund der jetzt erhöhten Personalausstattung über die Neugestaltung der Eintrittspreise gesprochen werden.
Freiwillige Ausgaben
Gerne wird auch dargelegt welche Freiwilligen Ausgaben die Verbandsgemeinde übernimmt und wie diese finanziert werden. Unter freiwillige Leistungen oder Aufgaben fallen jene Angelegenheiten, bei der nur die Kommune entscheidet, ob sie tätig werden möchte oder nicht. Diese bilden das Herzstück der kommunalen Politik, denn es geht hier vor allem um kulturelle und soziale Aufgaben. Wir haben ein Augenmerk darauf gelegt und kommen auf Ausgaben in Höhe von rund 390 000 Euro ohne Schwimmbäder. Im Vergleich zu den Aufwendungen insgesamt in Höhe von gut 24 Mio. Euro sind dies weniger als 2 Prozent. Gegenüber dem vergangenen Jahr sind sie angestiegen, vor allem auch deshalb, weil geklärt ist, dass Tourismus- und Wirtschaftsförderung trotz gesetzlicher Verpflichtung als freiwillige Ausgaben gelten. Beispiele hierfür sind: Tierschutz: 10 000 Euro Tierheim Jettenbach; Kulturförderung: 42 400 Euro gemeinsames Kulturprogramm und 2 500 Euro Jugendkulturarbeit; Haus der Jugend Kusel: 3 000 Euro Zuschuss Betriebskosten; Allgemeine Sportförderung: 2800 Euro Ultratrail, Draisinenmarathon, Verbandsgemeindefußballturnier; Kontaktstelle Holler: 8 500 Euro; Gemeindeschwester Plus: 20 000 Euro anteilige Personalkosten; Bürgerbus: 19 500 Euro; Breitbandausbau: 40 000 Euro, Ingenieurbüro zur Kontrolle der Baufirmen; Klimaschutz/Naturschutz: 10 608 Euro Personalkostenanteil Klimaschutzmanager; Tourismusförderung: 170 413 Euro; Wirtschaftsförderung: 116 574 Euro; Kreativzentrum: 25 900 Euro.
Signale kann unsere Ortsgemeinden
Keine unserer Ortsgemeinden bzw. Stadt Kusel haben für 2022 einen Überschuss geplant. Deshalb war es wichtig, dass während der Coronapandemie mit ihren vielfältigen negativen Auswirkungen den Ortsgemeinden nicht durch Umlageerhöhungen die wenige Luft zum Atmen genommen werden sollte.
Darüber hinaus kam es darauf an die Verbandsgemeindeumlage um einen Punkt senken zu können. Die Umlagebelastung insgesamt sollte gerade auf der Ebene, die am meisten belastet wird, wenigstens gleich bleiben.
Die zu erwartende Forderung der ADD – bereits 2019 formuliert und nur durch Corona zurückgestellt – die Realsteuersätze anzuheben wurde seitens der Kreisverwaltung umgesetzt. In den Gemeinderäten sind entsprechende Beschlüsse oft nach längerer Diskussion gefasst worden. Hierzu möchte ich anmerken, dass die zusätzlichen Einnahmen in den Kassen der Ortsgemeinden verbleiben. Und der Hinweis, dass in anderen Bundesländern die Steuerhebesätze sehr deutlich höher liegen als in Rheinland-Pfalz muss auch erwähnt werden.
Zukünftige Maßnahmen mit Haushaltsbezug sind – neben der Reform des KFA und der Übernahme eines Teils der Liquiditätskredite durch das Land - im gemeindlichen Bereich die Umstellung auf WKB Straßenausbau ab 2024 und die Reform der Grundsteuer ab 2025.
Die Wirtschaftspläne der Werke
Die Wirtschaftspläne der Werke sind solide erarbeitet und bilden in ihren Teilen die erwartete wirtschaftliche Entwicklung des Jahres und die notwendigen Investitionen – wiederum in beträchtlicher Höhe - ab. Die Entgelte bleiben konstant. Die Gesamtinvestitionssumme in Höhe von 6.607 Mio. Euro gliedert sich in
Wasserwerk Kusel 676.475,00 € (netto), Wasserwerk Altenglan 775.000,00 € (netto), Abwasserwerk Kusel 2.760.000,00 €, Abwasserwerk Altenglan 2.396.000,00 €.
Ergebnis der Beilegung des Bromacilstreits zwischen dem Wasserzweckverband Ohmbachtal und der Bahn durch einen Vergleich vor Gericht
Das Bundeseisenbahnvermögen zahlt dem Wasserzweckverband 700 tsd. Euro Schadensersatz, wodurch der Wasserbezugspreis vom WZVO reduziert wird. Dieser verminderte Preis wird sich positiv auf den Jahresabschluss der Wasserwerke für 2021 auswirken und im Ergebnis den Gewinn- und Verlustvorträgen zugebucht.
Diese Gewinn- und Verlustvorträge gehen dann mit ein in die bevorstehende Entgeltkalkulation und sollen sich dort positiv auf die künftige Entgelthöhe im neuen Entgeltsystem ab 2024 auswirken.
Neues Entgeltsystem für Wasser und Abwasser
Ziel ist die Einführung des neuen Entgeltsystems zum 01. Januar 2024. Der Grundsatzbeschluss wurde in der Sitzung des VG-Rates am 24. März 2021 gefasst.
Zur Zeit laufen die Arbeiten zur Erfassung der Grundstücke in der Grundstücksdatenbank. Sobald diese abgeschlossen sind, können die Wirtschaftsprüfer mit der Kalkulation der Entgelte beginnen.
Nach Möglichkeit soll die Festlegung der offenen Satzungsregelungen (Verteilungsschlüssel Wiederkehrender Beitrag/Gebühr, Ausschöpfungsgrad Einmalbeitrag usw.) und die künftige Entgelthöhe im ersten Halbjahr 2023 im Verbandsgemeinderat erfolgen.
Anfang 2024 erhalten die Bürger sodann einen Verbrauchsabrechnungsbescheid mit Endabrechnung nach dem „alten“ System (bis 2023) und mit Vorausleistung nach dem „neuen“ System (ab 2024).
Dankesworte
Ich darf meine Ausführungen mit einem besonderen Dank an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, besonders auch an unsere Finanzfachbereichsleiterin Frau Böttger beschließen. Ein herzliches Dankeschön auch an unseren ehemaligen Ersten Hauptamtlichen Beigeordneten Roger Schmitt für die prima Zusammenarbeit bei der Erstellung des Haushalts und für die Unterstützung der Verwaltung. Bedanken möchte ich mich auch bei den Mitgliedern unserer vorberatenden Ausschüsse und unseres Verbandsgemeinderats für die kollegiale und sachliche Zusammenarbeit. Besonders freue ich mich auch, dass dem 21. von mir als Bürgermeister vorgestellten Haushalt ein einstimmiges Votum gegeben wurde.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Dr. Stefan Spitzer