Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung

Aufgrund § 62 Abs.6 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) wird hiermit

bekannt gegeben, dass kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht worden ist.

Dies hat zur Folge, dass am 23. Februar 2025 in der Ortsgemeinde Bedesbach

keine Ortsbürgermeisterwahl stattfindet.

 

Die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters erfolgt nun durch den Ortsgemeinderat (§ 53 Abs. 2 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz).


Bedesbach, 9. Januar 2025
gez. Axel Stutzkeitz
1.Beigeordneter und Wahlleiter für die Wahl
der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters

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