Bekanntmachung
Aufgrund § 62 Abs.6 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) wird hiermit
bekannt gegeben, dass kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht worden ist.
Dies hat zur Folge, dass am 23. Februar 2025 in der Ortsgemeinde Bedesbach
keine Ortsbürgermeisterwahl stattfindet.
Die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters erfolgt nun durch den Ortsgemeinderat (§ 53 Abs. 2 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz).
Bedesbach, 9. Januar 2025
gez. Axel Stutzkeitz
1.Beigeordneter und Wahlleiter für die Wahl
der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters