Bekanntmachung
des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan als Wahlleiter zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis
I.
Am Sonntag, dem 25.Mai 2025, von 8 bis 18 Uhr findet die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan
und
am Sonntag, dem 15. Juni 2025, von 8 bis 18 Uhr die etwaige Stichwahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan statt.
II.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum Freitag, den 18.04.2025, 12 Uhr,
bei der Verbandsgemeindeverwaltung zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kusel-Altenglan –Wahlamt-, Marktplatz 1, 66869 Kusel, erhalten.
Kusel, den 14.03.2025
gez. Dr. Stefan Spitzer
Bürgermeister und Wahlleiter