Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Stadtrat der Stadt Kusel in seiner Sitzung am 21.04.2023 die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Bledesberg“ beschlossen hat.
In diesem Zusammenhang wurde die Erstellung einer Aufhebungssatzung beschlossen. Die Aufhebungssatzung gilt für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bledesberg“. Die Aufhebungssatzung erhält die Bezeichnung „Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Bledesberg“.
Ziele und Zwecke der Planung:
Im Zuge eines größeren Gemeinschaftsprojektes der Pionext Service GmbH & Co. KG sowie der UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co KG sollen in einer im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Kusel - Altenglan ausgewiesenen Konzentrationszone für Windenergie insgesamt sechs Windenergieanlagen realisiert werden.
Zwei dieser Anlagen sind innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Bledesberg“ geplant, widersprechen aber sowohl in ihrem Standort als auch in ihren räumlichen Dimensionen (Gesamthöhe: 260 m, im Bebauungsplan festgesetzt: 100 m) den ursprünglich vorgesehenen, aber nie realisierten beiden Windenergieanlagen.
Rechtsgrundlage dieses Planungsvorhabens ist § 1 Abs. 3 BauGB, wonach die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen haben, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Gemäß § 1 Abs. 8 BauGB gilt dies auch für die Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bebauungspäanen.
Der Bebauungsplan „Bledesberg“ soll daher aufgehoben werden, um den Bau der größeren Windenergieanlagen im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach Bundesimmissionsschutzgesetz realisieren zu können.
Das Plangebiet der Aufhebung des Bebauungsplanes „Bledesberg“ befindet sich im Bereich des namensgebenden Bledesberges. Es besitzt eine Gesamtgröße von ca. 53,2 ha und liegt nordwestlich der Ortslage Bledesbach bzw. nördlich der Ortslage Ehweiler.

Lage im Raum (Quelle: openstreetmap.com)
Der räumliche Geltungsbereich der Aufhebung des Bebauungsplanes „Bledesberg“ erstreckt sich über eine Vielzahl von Parzellen im Bereich der Flurbezeichungen:
„Kreizbäumchengewanne“, „Am Lanzenberg, I. Gewann“, „Krähweiler“, „Am Schenkelrech“, „Haderer Dell“, „In den Gallenstücken“, „In der Dellgewanne“, „Aufm Haderer am Schopp“, „In der Haderer Gewanne“, „Auf der Platt“, „Auf dem Buchgraben“, „“Auf Ruthes“ und „Obig der Erntlücke“.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der folgenden Abbildung zu entnehme.

Geltungsbereich
Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten. Dabei sind sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung darzulegen. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist im weiteren Planaufstellungsverfahren zu beachten bzw. von den Beschlussgremien gewissenhaft abzuwägen. Gemäß § 4b BauGB wurde das Argus Concept GmbH mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt.
Hiermit macht die Stadt Kusel bekannt, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB der Entwurf der Satzung über die Aufhebung des Bebauungplanes „Bledesberg“ vom 10.03.2025 bis zum 04.04.2025 in der Verbandsgemeindeverwaltung Kusel-Altenglan, Fachbereich 3 – Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Zimmer A/OG-14, Schulstraße 3-7 in 66885 Altenglan während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausliegt. Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.
Folgende Unterlagen / umweltbezogenen Informationen werden ausgelegt:
- Diese öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Abs. 1 BauGB
- Planzeichnung des Bebauungsplanes (Teil A) mit textlichen Festsetzungen (Teil B)
- Begründung und Umweltbericht zum Bebauungsplan (Fassung für Scoping-Verfahren)
- In diesem Zeitraum besteht auch die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren.
Unter den Internetadressen
https://argusconcept.planungsbeteiligung.de und
https://www.vgka.de/aktuelles/planauslagen/
kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen bis einschließlich zum 04.04.2025 zur Verfügung.
Auch Kinder und Jugendliche sind dabei nach § 3 Abs. 1 S. 2 BauGB Teil der Öffentlichkeit.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: info@argusconcept.com vorgebracht werden. Auch über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweis zum Datenschutz
Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Stadt Kusel oder ein von der Stadt eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Stadt Kusel oder den von der Stadt eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Stadt Losheim oder dem von der Stadt einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Kusel, 27.02.2025
gez.: Heß
Stadtbürgermeister Kusel