Der Ortsgemeinderat von Horschbach hat in seiner Sitzung am 12.07.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Mühlgärten und Steinbach, Änderung III, Erweiterung I“, Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen für eine kleinflächige Erweiterung der Wohnbebauung für den Eigenbedarf als Abrundung des bestehenden Ortsrandes nach § 13b BauGB beschlossen. Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit der Aufstellungsbeschluss bekannt gemacht.
Das Verfahren wird gem. § 215a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren weitergeführt. Es soll gem. § 13a Abs. 2 Nr. 3 BauGB „… zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum … in der Abwägung in angemessener Weise Rechnung getragen werden.“
Ziele und Zwecke der Planung:
Ziel ist die Schaffung eines Wohngebietes in attraktiver Ortsteillage. Angepasst an den örtlichen Bedarf sollen Bauplätze für Einzel- und Doppelhäuser entstehen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Mühlgärten und Steinbach, Änderung III, Erweiterung I“ verfolgt die Ortsgemeinde das Ziel, die örtliche Wohnfunktion zu sichern und zu stärken, sowie eine rechtssichere und zukunftsfähige Entwicklung des Gebiets. Da es sich um Außenbereichsflächen handelt ist die Aufstellung eines Bebauungsplans unumgänglich, um Wohnraum am Ortsrand von Horschbach zu schaffen. Die vorgesehenen Festsetzungen sollen den Gegebenheiten der angrenzenden Bestandsbebauung entsprechen, um den in Rede stehenden Bereich möglichst homogen in Art und Maß angrenzenden Bebauung einzubinden.
Die Planung berücksichtigt die Vorgaben des § 1 Abs. 3 BauGB, nach denen die Gemeinde Bebauungspläne aufzustellen hat, wenn es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Der geplante Geltungsbereich hat eine Größe von etwa 0,82 ha und umfasst die Flurstücke 718/4, 724, 725, 726/6, 730/1, 731, 732, 733/3, 781/9, 3025/1, 3027/5, 3027/6 sowie Teile des Flurstücks 781/14 in der Gemarkung Horschbach; der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus dem abgedruckten Lageplan. (vgl. nachfolgende Abbildung).
Lageplan Geltungsbereich, genordet, unmaßstäblich
Im Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes teilweise als Fläche für Acker oder Grünland sowie als Flächen mit geringem Anteil an Hecken / Feldgehölzen dargestellt. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der Berichtigung im Rahmen der Fortschreibung angepasst.
Der Rat der Ortsgemeinde Horschbach hat in seiner Sitzung am 03.09.2024 dem Entwurf des Bebauungsplanes „Mühlgärten und Steinbach, Änderung III, Erweiterung I“ zugestimmt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Ortsgemeinde Horschbach hat gemäß § 4b BauGB das Ingenieurbüro IB Klages GmbH mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt.
Entsprechend den Bestimmungen des § 3 Abs. 2 BauGB wird der Planentwurf nebst Begründung und artenschutzrechtlicher Potenzialabschätzung in der Zeit vom 14.10.2024 bis 13.11.2024 während der allgemeinen Dienststunden in der Verbandsgemeindeverwaltung Kusel-Altenglan, Fachbereich 3 – Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Zimmer A/OG-08, Schulstraße 3-7 in 66895 Altenglan öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegt.
Einsichtnahme in die Planunterlagen sind während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr, Montag bis Dienstag von 14:00 – 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr) möglich.
Diese Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung Kusel-Altenglan unter der Rubrik „Aktuelles - Öffentliche Bekanntmachungen“ (https://www.vgka.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen/) sowie die ausgelegten Unterlagen sind auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan unter der Rubrik „Aktuelles - Planauslagen“ (https://www.vgka.de/aktuelles/planauslagen/) einsehbar.
Stellungnahmen zu der Planung können bis zum 13.11.2024 schriftlich beim Ingenieurbüro IB Klages GmbH, Hauptstraße 48, 67714 Waldfischbach-Burgalben oder in elektronischer Form an kontakt@ib-klages.de, vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen möglicherweise nicht berücksichtigt werden. Den Beteiligten wird nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Horschbach, 01.10.2024
gez.: Herrmann
geschäftsführender Ortsbürgermeister