Informationen zur Briefwahl


Wichtige Informationen zur Bundestagswahl und zur Wahl des Landrats des Landkreises Kusel am 23. Februar 2025

hier insbesondere:    Verkürzte Fristen für die Briefwahl

Die nachfolgenden Hinweise sind nicht rechtsverbindliche Informationen, um alle Wahlberechtigten der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan bei den bevorstehenden Wahlen zu untersützen. Rechtsverbindlich sind die öffentlichen Bekanntmachungen zu den beiden Wahlen, die in den kommenden Wochen im Amtsblatt veröffentlich werden.

 

Am Sonntag, den 23. Februar 2025 finden in der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan zwei Wahlen statt: die vorgezogene Bundestagswahl und die Wahl zum Landrat des Landkreises Kusel. Aufgrund der Besonderheit der vorgezogenen Wahl gelten verkürzte Fristen, die insbesondere für die Briefwahl von Bedeutung sind.


Versand der Wahlbenachrichtigungen

Ab dem 20. Januar 2025 ist der Versand der Wahlbenachrichtigungen vorgesehen.
Auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung finden Sie auch das Wahllokal, in dem Sie ihre Stimme am 23. Februar 2025 abgeben können.
Auf der Rückseite finden Sie Informationen zur Beantragung der Briefwahlunterlagen.

 

Druck der Stimmzettel

Aufgrund der vorgezogenen Wahl steht erst in den letzten Januartagen endgültig fest, welche Kandidaten auf den Stimmzetteln stehen. Erst danach kann der landesweite Druck der Stimmzettel beginnen.
Die Auslieferung der Stimmzettel an die Gemeinden/Verbandsgemeinden soll gemäß aktueller Informationen des Landeswahlleiters bis zum 7. Februar 2025 erfolgen.

 

Beantragung der Briefwahlunterlagen

Der Wahlschein kann bei der Gemeinde des Hauptwohnortes beantragt werden. Das geht persönlich, schriftlich – per Post, Fax, E-Mail oder Online. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung gibt es einen Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden oder für die Online-Beantragung verwenden können. Telefonische Anträge sind nicht möglich.

Online-Beantragung:

  • Nutzen Sie hierzu den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung oder folgen Sie dem Link auf  der Startseite unserer Homepage www.vgka.de.
  • Die Online-Anträge können im Wahlamt am schnellsten und einfachsten verarbeitet werden.

Der späteste Zeitpunkt für die Beantragung ist am Freitag vor der Wahl um 15:00 Uhr. In Ausnahmefällen, etwa bei einer plötzlichen Erkrankung, ist eine Beantragung auch am Wahltag bis 15:00 Uhr möglich.

Um Briefwahlunterlagen zu beantragen, werden der Familienname, Vorname(n), das Geburtsdatum und die Wohnanschrift benötigt. Bei Beantragung für eine andere Person benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht. In diesem Fall ist der Antrag nur persönlich oder schriftlich möglich. 

 

Zustellung der Briefwahlunterlagen

Das Wahlamt kann erst nach dem Erhalt der Stimmzettel mit dem Versand der beantragten Briefwahlunterlagen beginnen (voraussichtlich erst ab 10. Februar 2025). Es verbleibt also nur ein kurzer Zeitraum von ca. 10 bis 12 Tagen für die Durchführung der Briefwahl.

Wir als Verbandsgemeindeverwaltung treffen daher bereits jetzt alle Vorbereitungen, damit der Versand der Unterlagen schnellstmöglich erfolgen kann, sobald die Stimmzettel im Rathaus in Kusel eingetroffen sind. 

 

Abgabe der Wahlbriefe

Wer per Briefwahl abstimmen möchte hat aufgrund der verkürzten Fristen nur wenig Zeit, um die Unterlagen auszufüllen und zurückzusenden. Bitte beachten Sie daher folgende Fristen:

Für die Bundestagswahl:

Die Wahlbriefe müssen spätestens bis zum 23. Februar 2025, 18:00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kusel-Altenglan, Rathaus Kusel, Marktplatz 1, 66869 Kusel eingegangen sein.

Für die Landratswahl:

Die Wahlbriefe müssen spätestens bis zum 23. Februar 2025, 18:00 Uhr im Wahllokal, in dessen Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind, eingegangen sein.

Bis einschließlich 22. Februar 2025 können Sie die Wahlbriefe auch in den Rathäusern in Kusel und Altenglan abgeben. Von dort aus werden die Wahlbriefe an die Wahllokale vor Ort weitergeleitet.

 

Wichtig in beiden Fällen:

Verspätet eingehende Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden.


Ihr Wahlamt
der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan

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