wiederkehrende Beiträge
Flächendeckende Einführung von
wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen
Am 29.04.2020 hat der Landtag Rheinland-Pfalz die grundsätzlich flächendeckende Einführung der wiederkehrenden Straßenausbau-beiträge bis spätestens zum 01.01.2024 beschlossen.
Das aus diesem Anlass geänderte Kommunalabgabengesetz ist am 09.05.2020 in Kraft getreten.
Seit den 1990er Jahren haben 6 Ortsgemeinden im Verbandsgemeindebereich bereits wiederkehrende Ausbaubeiträge eingeführt.
Aufgrund der neuen Rechtslage sind auch die übrigen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan angehalten, das System umzustellen.
Aus diesem Anlass wird mit der Umstellung der Ausbaubeitragssatzungen der Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan begonnen.
Dies bringt einen enormen Verwaltungsaufwand innerhalb einer kurzen Übergangsfrist mit sich.
Hierzu hat die Landesregierung einen Landeszuschuss als Ausgleichszahlung für den erhöhten Verwaltungsaufwand in Höhe von 5,00 EUR je Einwohner bei Systemumstellung innerhalb der gesetzlich verankerten Frist zugesagt.
Insbesondere der sehr schnellen und mit wenig Vorlauf vollzogenen Gesetzesänderung geschuldet, wird die Umstellung nicht in allen Gemeinden sofort möglich sein, aufgrund noch laufender bzw. nicht abrechenbarer Maßnahmen im Rahmen der Einmalbeiträge. Teilweise wird auch eine schrittweise Einführung erforderlich sein. Ein Nebeneinander von einmaligen und wiederkehrenden Beiträgen in einer Ortsgemeinde ist möglich, sofern abgrenzbare Gebietsteile vorliegen.
Im Folgenden werden die wichtigsten Grundzüge des Ausbaubeitragsrechts zusammengefasst dargestellt.
Bei Fragen hierzu können Sie sich jederzeit gerne an die Sachbearbeiterinnen wenden:
Frau Maike Pawlowski, Tel.: 06381/6080-312, E-Mail: maike.pawlowski@vgka.de
oder
Frau Kristin Frisch, Tel.: 06381/6080-321, E-Mail: kristin.frisch@vgka.de
oder
Frau Anna-Lena Bischoff, Tel.: 06381/6080-313, E-Mail: anna-lena.bischoff@vgka.de
oder unter
Über den Stand der Umstellung auf wiederkehrende Ausbaubeiträge in der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan wird an dieser Stelle informiert.
Satzungsaktualisierungen wg. Gesetzesänderung in Ortsgemeinden mit WkB: | |
Ortsgemeinde | Datum Satzungsbeschluss |
Dennweiler-Frohnbach | 01.06.2021 |
Körborn | 04.08.2021 |
Haschbach | 15.02.2022 |
Reichweiler | 24.02.2022 |
Oberalben | 22.03.2022 |
Satzungsumstellung von Einmalbeiträgen auf wiederkehrende Beiträge: | |
Ortsgemeinde | Datum Satzungsbeschluss |
Albessen | 16.02.2022 |
Erdesbach | 23.02.2022 |
Herchweiler | 08.03.2022 |
Etschberg | 15.03.2022 |
Niederalben | 15.03.2022 |
Elzweiler | 17.03.2022 |
Föckelberg | 24.03.2022 |
Thallichtenberg | 28.04.2022 |
Rathsweiler | 19.05.2022 |
Bedesbach | 23.05.2022 |
Altenglan | 18.07.2022 |
Niederstaufenbach | 21.07.2022 |
Schellweiler | 02.08.2022 |
Neunkirchen am Potzberg | 05.08.2022 |
Pfeffelbach | 31.08.2022 |
Oberstaufenbach | 21.09.2022 |
Rutsweiler am Glan | 22.09.2022 |
Welchweiler | 29.09.2022 |
Ehweiler | 29.09.2022 |
Bosenbach | 20.12.2022 |
Ulmet | 23.05.2023 |
Theisbergstegen | 25.07.2023 |
Ruthweiler | 23.11.2023 |
Kusel | 20.12.2023 |
Rammelsbach | 20.02.2024 |
Selchenbach | 12.03.2024 |
Horschbach | 21.03.2024 |