Elektronische Rechnung
Zum 01.04.2025 tritt die E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz (ERechVORP) in Kraft. Ab diesem Tag sind Rechnungssteller gemäß §3 ERechVORP verpflichtet, ihre Rechnungen aufgrund von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen in Rheinland-Pfalz in elektronischer Form auszustellen und zu übermitteln. Diese Regelung gilt unabhängig vom Auftragswert.
Das Land Rheinland-Pfalz bietet den kommunalen Behörden eine zentrale Rechnungsplattform (ZRE) https://e-rechnung.service.rlp.de/startseite an. Diese Plattform können alle Unternehmen nutzen um elektronische Rechnungen an die öffentliche Verwaltung zu senden.
Zum Einreichen elektronischer Rechnungen (Standard XRechnung) verwenden Sie bitte folgende Daten:
Behördenname: | Verbandsgemeindeverwaltung Kusel-Altenglan |
Leitweg-ID: | 073365010000-001-90 |
Peppol: | 0204:073365010000-001-90 |
Einreichungswege für die E-Rechnungen (im Standard XRechnung) | Die Einreichung kann nach der Registrierung am Zentralen E‑Rechnugnseingang RLP wie folgt erfolgen:
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In der folgenden Übersicht finden Sie weitere wichtigte Informationen
Allgemein | Alle aufgeführten und weitere detailliertere Informationen zur E-Rechnung und dem Zentralen E-Rechnungseingang (ZRE) finden Sie auf dem E-Rechnungsportal unter: https://e-rechnung.service.rlp.de |
Registrierung | Für die Nutzung des Zentralen E-Rechnungseingang RLP ist eine Registrierung notwendig am Nutzerkonto RLP und dem Zentralen E-Rechnungseingang RLP. Die Registrierungsanleitung und weitere Informationen finden Sie hier: https://e-rechnung.service.rlp.de/informationen-fuer-rechnungssteller/registrierung-fuer-rechnungssteller |
Leitweg-ID |
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Gültige Rechnungsformate | Es gilt die aktuell gültige Fassung der Standard XRechnung. XML-Format / ZUGFeRD Format im Profil XRechnung: als rein strukturierte XML-Datei oder als ZUGFeRD-PDF mit eingebetteter XML-Datei. Andere Formate werden nicht akzeptiert! Der Dateiname darf nicht zu lang sein und kein @-Zeichen enthalten. |
Rechnungsbegründende Anlagen (gültige Formate): | Rechnungsbegründende Anlagen können in den folgenden Formaten zur E-Rechnung hinzugefügt werden: PDF, PNG, JPG, JPEG, CSV, XLSX, ODS Alle Anlagen müssen unterschiedliche Namen haben. Dies betrifft auch eingebettete, Base64 codierte Anlagen innerhalb der E-Rechnung. Die Dateinamen dürfen nicht zu lang sein und kein @-Zeichen enthalten. |
Maximale Größe der Einreichung | Die E-Rechnung darf mit sämtlichen Anlagen maximal 20 MB betragen. |
Zusätzlich zu §14 UStG benötigte Angaben | Folgende Angaben sind gemäß E-Rechnungs-Verordnung RLP §7 erforderlich: Leitweg-ID, Zahlungsbedingungen, Bankverbindungsdaten, E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers Folgende Angaben sind zu tätigen, wenn diese bei der Beauftragung mitgeteilt wurden: Lieferantennummer, Bestellnummer |