Elektronische Rechnung

Elektronische Rechnung

Zum 01.04.2025 tritt die E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz (ERechVORP) in Kraft. Ab diesem Tag sind Rechnungssteller gemäß §3 ERechVORP verpflichtet, ihre Rechnungen aufgrund von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen in Rheinland-Pfalz in elektronischer Form auszustellen und zu übermitteln. Diese Regelung gilt unabhängig vom Auftragswert.

Das Land Rheinland-Pfalz bietet den kommunalen Behörden eine zentrale Rechnungsplattform (ZRE) https://e-rechnung.service.rlp.de/startseite an. Diese Plattform können alle Unternehmen nutzen um elektronische Rechnungen an die öffentliche Verwaltung zu senden.

Zum Einreichen elektronischer Rechnungen (Standard XRechnung) verwenden Sie bitte folgende Daten:

Behördenname:

Verbandsgemeindeverwaltung Kusel-Altenglan

Leitweg-ID:

073365010000-001-90

Peppol:

0204:073365010000-001-90


Einreichungswege für die E-Rechnungen

(im Standard XRechnung)

Die Einreichung kann nach der Registrierung am Zentralen E‑Rechnugnseingang RLP wie folgt erfolgen:


In der folgenden Übersicht finden Sie weitere wichtigte Informationen

Allgemein

Alle aufgeführten und weitere detailliertere Informationen zur E-Rechnung und dem Zentralen E-Rechnungseingang (ZRE) finden Sie auf dem

E-Rechnungsportal unter: https://e-rechnung.service.rlp.de

Registrierung

Für die Nutzung des Zentralen E-Rechnungseingang RLP ist eine Registrierung notwendig am Nutzerkonto RLP und dem Zentralen E-Rechnungseingang RLP.

Die Registrierungsanleitung und weitere Informationen finden Sie hier: https://e-rechnung.service.rlp.de/informationen-fuer-rechnungssteller/registrierung-fuer-rechnungssteller

Leitweg-ID

  • Die Leitweg-ID ist im Feld BT-10 (BuyerReference) einzutragen.
  • Das Format der Leitweg-ID darf nicht verändert werden

Gültige Rechnungsformate

Es gilt die aktuell gültige Fassung der Standard XRechnung.

XML-Format / ZUGFeRD Format im Profil XRechnung: als rein strukturierte XML-Datei oder als ZUGFeRD-PDF mit eingebetteter XML-Datei. Andere Formate werden nicht akzeptiert!

Der Dateiname darf nicht zu lang sein und kein @-Zeichen enthalten.

Rechnungsbegründende Anlagen

(gültige Formate):

Rechnungsbegründende Anlagen können in den folgenden Formaten zur E-Rechnung hinzugefügt werden:

PDF, PNG, JPG, JPEG, CSV, XLSX, ODS

Alle Anlagen müssen unterschiedliche Namen haben. Dies betrifft auch eingebettete, Base64 codierte Anlagen innerhalb der E-Rechnung.

Die Dateinamen dürfen nicht zu lang sein und kein @-Zeichen enthalten.

Maximale Größe der Einreichung

Die E-Rechnung darf mit sämtlichen Anlagen maximal 20 MB betragen.

Zusätzlich zu §14 UStG benötigte Angaben

Folgende Angaben sind gemäß E-Rechnungs-Verordnung RLP §7 erforderlich: Leitweg-ID, Zahlungsbedingungen, Bankverbindungsdaten, E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers

Folgende Angaben sind zu tätigen, wenn diese bei der Beauftragung mitgeteilt wurden: Lieferantennummer, Bestellnummer

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.