FUNDBÜRO der verbandsgemeinde kusel-altenglan
Wenn Sie einen
Wertgegenstand
(das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben,
müssen Sie diesen abgeben.
Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden unter anderem die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgestellt.
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren.
Meldet sich die Besitzerin oder der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finderin oder Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Nehmen Sie dieses Recht nicht wahr oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Rechtsgrundlage: §§ 965 bis 984 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)