not- und bereitschaftsdienst
Auf dieser Seite finden Sie eine Reihe von wichtigen Notrufnummern. Wir sind bestrebt das Verzeichnis ständig zu erweitern. Sie können uns dabei helfen.
Schreiben Sie uns eine E-Mail wenn Notrufnummern in dieser Liste nicht vorhanden sind.
Wir haben diese Liste nach bestem Wissen erstellt, können jedoch keine Gewähr auf die Korrektheit aller Daten leisten.
Sollte eine Notrufnummer nicht korrekt sein, wären wir für eine rasche Information sehr dankbar.
Notruf | Rufnummer |
Polizei | 110 |
Feuerwehr | 112 |
Rettungsdienst/ Notarzt | 112 |
Giftnotrufzentrale | (0 61 31) 1 92 40 |
Apothekennotdienst
Ansage des Apothekennotdienst über landeseinheitliche Rufnummern:
deutsches Festnetz: 0180-5-258825-PLZ* (0,14 €/Min.)
Mobilfunknetz: 0180-5-258825-PLZ* (max. 0,42 €/Min.)
*Voraussetzung ist die Eingabe der Postleitzahl Ihres Standortes über die Telefontastatur. Bei Festnetztelefonen mit immer gleichem Standort sollte die fünfstellige PLZ schon bei der Anwahl mitgewählt werden. Zum Beispiel 0900 5-25 88 25-66 86 9 für Kusel. Dies erspart die Menüführung und ist mit jedem Wahlverfahren möglich. Der Dienstwechsel der Apotheken erfolgt täglich um 8:30 Uhr.
Der Apothekennotdienst kann auch online unter folgender Adresse abgerufen werden: http://www.apotheke-am-rosengarten.de/apothekennotdienst.html
Organisierter ärztlicher Bereitschaftsdienst
Bereitschaftsdienstzentrale im Westpfalzklinikum Kusel
In Notfällen wenden Sie sich bitte an folgende Adresse:
BDZ Kusel
Im Flur 1
66869 Kusel
Tel.: 116117 (deutschlandweit)
Sie sprechen zunächst mit einer überregionalen Zentrale und werden automatisch mit der nächsten Bereitschaftsdienstzentrale verbunden.
Unter dieser Rufnummer erfahren Sie den diensthabenden Arzt. Wir bitten in jedem Erkrankungsfall um telefonische Vorankündigung.
Der organisierte Bereitschaftsdienst umfasst folgende Zeiten:
Freitags von 18:00 Uhr bis Montags 07:00 Uhr
Mittwochs von 14:00 Uhr bis Donnerstags 07:00 Uhr
an gesetzlichen Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages 18:00 Uhr bis zum Tag nach dem Feiertag 07:00 Uhr
Am 24.12. und 31.12.: jeweils ab 07:00 Uhr, wenn es sich um Werktage handelt.
Sprechstunden:
Samstags und Sonntags
von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr.
Um telefonische Voranmeldung wird gebeten.
Die Neuregelung gilt für folgende Gemeinden:
Download Neuregelung mit Gemeindeliste (PDF)