rentenberatung
Leistungsbeschreibung
Um von Anfang an, also mit Beginn des Rentenanspruchs, das Rentenleben genießen zu können, ist es wichtig, sich rechtzeitig um die Beantragung der Rente zu kümmern, denn Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt.
Die Anträge werden von verschiedenen Stellen entgegengenommen, die auch die hierfür erforderlichen Formulare bereithalten und Hilfe dazu anbieten.
An wen muss ich mich wenden?
Ihren Antrag auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung stellen Sie am besten bei
- den Rentenversicherungsträgern,
- ihren Versichertenältesten (ehrenamtliche Mitarbeiter)
- dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Versicherungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Diese stellen auch die notwendigen Antragsformulare zur Verfügung und bieten Hilfe beim Ausfüllen der Formulare sowie beim Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen an.
Zur Entgegennahme und Weiterleitung Ihres Antrages können Sie sich darüber hinaus auch an die für Ihren Wohnsitz zuständige Gemeindebehörde wenden.
Anträge können auch bei allen Sozialleistungsträgern (z.B. Krankenkasse, Agentur für Arbeit) sowie im Ausland bei den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland gestellt werden. Alle diese Stellen sind verpflichtet, Ihren Antrag unverzüglich an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiterzuleiten.
Welche Gebühren fallen an?
Die Aufnahme von Rentenanträgen und die damit verbundene Unterstützung beim Ausfüllen und Ergänzen der Antragsformulare sind kostenfrei.